Beitragsordnung 

In der ab dem Mittwoch, 01. Juli 2020 gültigen Fassung.
 
Um die satzungsmäßigen Ziele erreichen zu können, wird von jedem Mitglied ein Beitrag gemäß § 9 unserer Satzung erhoben.
 
Die Beiträge und die Zahlungsweise wurden vom Vorstand am Montag, dem 15. Juni 2020 der Kassenlage angepasst und beschlossen.
Es wurden die Beiträge für Gäste und Interessenten angepasst.

Soweit nicht explizit anders geregelt sind Zahlungen auf das Vereinskonto zu leisten.

Mitglieder – Definitionen:

Vollmitglied bei regelmäßiger Teilnahme
Fördermitglied Sponsoren und Förderer sowie Mitglieder die längere Zeit nicht  regelmäßig am Kochen teilnehmen können (Regelungen dazu s.u.)
Gäste und Interessenten Gäste die von Mitgliedern einmalig eingeladen wurden und Interessenten, die sich dem Verein anschließen möchten; bis zu max. drei Abende. 

Jugendschutz:

Die Mitgliederversammlung am 18. Februar 2016 hat den Vorstand beauftragt, nur Mitglieder aufzunehmen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Aufnahmegebühr:

Entfällt ab 30.03.2017

Jahresbeitrag:

Zur Deckung der laufenden Kosten wird von den Mitgliedern ein Jahresbeitrag erhoben.
Der Jahresbeitrag für alle Mitglieder beträgt          40,00 €

Umlage für die Nutzung der Küche und
der Kosten bei Sonderveranstaltungen:

Zur Deckung der Kosten für die Küchenmiete wird eine Umlage für die Küchennutzung erhoben. Die Festsetzung erfolgt durch den Vorstand zu Beginn eines Kochjahres und bei Änderung der Miete für die Küche. Er ist abhängig von den tatsächlichen Kosten und der Anzahl der Vereinsmitglieder zum Stichtag der Festsetzung. Ein Anteil ist für Kosten kalkuliert, die bei sonstigen Treffen des Vereins anfallen (z.B. Grillabend oder Abend beim Fischer).
Diese Basis-Kosten werden unter den Vollmitgliedern aufgeteilt und sind unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme zu entrichten.
Die Umlage beträgt zurzeit                        15,00 € pro Kalendermonat.

Zahlungweise des Mitgliedsbeitrages und der Küchenumlage:

Der Jahresbeitrag ist jährlich im Voraus bis 31.01. (Eingang) bzw. erstmalig bei Eintritt in den Verein fällig.
6x Küchen-Umlagebeiträge für ein Halbjahr i.H.v. zurzeit 90,00 € sind halbjährlich im Voraus bis 31.01. bzw. 31.07. fällig (Eingang).

Die Zahlungspflicht beginnt mit dem ersten vollen Monat nach Eintritt in den Verein.
Mitglieder, die ab Juli in den Verein aufgenommen werden, zahlen im ersten Jahr den halben Jahresbeitrag.

Kosten für Lebensmittel:

Die Kosten für Lebensmittel werden vom verantwortlichen Koch ausgelegt und sind zurzeit mit 12,00 € je Kochabend und Person kalkuliert.
Zahlungspflichtig sind alle, die zum Termin angemeldet sind und für die Lebensmittel eingekauft wurden.

Zahlungsweise der Umlage für Lebensmittel: Am Kochabend in bar.

Regelung für Gäste und Interessenten:

Mit dieser Regelung soll Interessenten des Man(n) nehme, Kochclub Potsdam e. V. das Kennenlernen des Vereins ermöglicht werden, ohne aber gleich Mitglied werden zu müssen.
Nach maximal drei Kochabenden als Gast ist der Beitritt zum Verein zu prüfen.
Gäste beteiligen sich an den Umlagen für die Küche und an den Kosten für Lebensmittel mittels einer Pauschale i.H.v.  20,00 €  pro Abend.
Ermäßigter Beitrag s.u. 15,00 €    pro Abend.
Weitere Gebühren werden nicht erhoben.
Zahlungspflichtig sind alle, die zum Termin angemeldet sind und für die deshalb Lebensmittel eingekauft wurden.

Zahlungsweise der Gästebeiträge: Am Kochabend in bar.

Sonderregelungen und Ermäßigungen:

Auf Antrag des Vorstandes hat die Hauptversammlung am 18. Februar 2016 ermäßigte Beiträge für einkommensschwache Mitglieder beschlossen.

  1. Ermäßigungen erhalten Schüler und Studenten (bis zum 27. Lebensjahr) sowie Interessierte, die die vollen Beiträge aus wirtschaftlichen Gründen nicht zahlen können (Härtefallregelung).
    Die Umlage für die Nutzung der Küche ist reduziert auf 5,00 €    pro Monat
  2. Bei Auftreten von schweren Krankheiten kann der Vorstand, auf Antrag des Mitglieds, auf die Umlagen für max. ½ Jahr verzichten.
  3. Dauert die Krankheit länger an, besteht für das Mitglied jedoch die Möglichkeit dem Verein weiterhin, als Fördermitglied, anzugehören.
    Wenn dann der Gesundheitszustand eine Teilnahme an den Veranstaltungen wieder ermöglicht, wird die Fördermitgliedschaft beendet und das Mitglied wird wieder an den Umlagen beteiligt.
  4. Härtefälle sind dem Vorstand durch formlosen Antrag anzumelden, glaubhaft zu machen und auf Nachfrage zu belegen. Über die Annahme entscheidet der Vorstand

Punkte 2 bis 4 sind ergänzt durch Beschluss in der Mitgliederversammlung vom 30.03.2017.)

Die Kosten für Lebensmittel sind nicht reduzierbar.

Zahlungsweise bei reduzierter Küchenumlage:

Der Umlagebetrag für ein Halbjahr in Höhe von 30,00 € ist halbjährlich im Voraus
(Eingang bis 05.01. bzw. 05.07.) fällig
(Barzahlung nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Kassenwart möglich).
Kosten für Lebensmittel (siehe auch dort) am Kochabend in bar.

Neues Vereinskonto: 

Der Verein unterhält ein Girokonto bei:
Institut:         Commerzbank Potsdam
Inhaber:       Man(n) nehme, Kochclub Potsdam e.V.
IBAN:            DE 14 1604 0000 0119 1311 00

Es ist beabsichtigt, die erwirtschafteten Überschüsse oberhalb eines Sockelbetrages sozialen Projekten zukommen zu lassen. Der Vorstand beschließt über die Verwendung der Überschüsse und schlägt sein Votum der Mitgliederversammlung vor.


Gültig ab:
Neues Konto eingetragen am 23. August 2017
Angepasste Gästeregelung und Corona ab 01. Juli 2020